Intensivpflege

Kassen und Ärzte begrüßen Reform

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NEU-ISENBURG. Nicht nur Ärzteverbände, sondern auch Kassen begrüßen die neueste Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers. Damit schiebe der Minister Fehlanreizen insbesondere in der Versorgung künstlich Beatmeter Patienten einen Riegel vor, heißt es vonseiten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

„Auch wir haben in den vergangenen Jahren eine überproportionale Zunahme an außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens. Besonders die Zahl künstlich beatmeter Patienten habe sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht: Seien es 2005 rund 1000 Patienten gewesen, würden Schätzungen heute von etwa 30.000 Betroffenen ausgehen.

Laut dem Referentenentwurf sollen Leistungen der außerklinischen Intensivpflege künftig „regelhaft“ in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden. Dabei müssen die Einrichtungen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

„Gut für die Betroffenen ist auch die Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob es Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt“, meint Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen. Selbst die Begrenzung der Zuzahlung für Betroffene wird begrüßt.

Nachbesserung wünscht sich der vdek aber in Richtung Verträge: Es müsse klargestellt werden, dass im stationären Bereich gemeinsame und einheitliche Verträge zu schließen sind. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) wertet indes positiv, dass die Kassen künftig stärker an die Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung durch den Hausarzt gebunden sind. Abweichungen sind nur dann möglich, wenn sich dies zweifelsfrei aus dem Gutachten des MDK ergibt.

Zuspruch kommt auch von der KKH Kaufmännischen Krankenkasse: „Damit zeigt der Gesundheitsminister, dass er sich aktiv für mehr Qualität in der Versorgung von Versicherten einsetzt“, sagt KKH-Chef Dr. Wolfgang Matz.

Bei allem positiven Feedback mahnen die Intensiv- und Notfallmediziner jedoch, dass der Patientenwille bei der intensivmedizinischen Pflege stärker berücksichtigt werden müsse – das komme im Gesetzentwurf noch nicht ausreichend herüber. (reh)

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