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Transgeschlechtlich

Kammer-Chef kritisiert Gesetzentwurf

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BERLIN. Unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen sieht die Bundespsychotherapeutenkammer in einem Referentenentwurf von Justiz- und Innenministerium angelegt.

Der Entwurf sehe nach wie vor eine implizite Begutachtung transgeschlechtlicher Menschen durch Ärzte und Psychotherapeuten vor, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht in Ausweisdokumenten geändert haben wollten, kritisiert Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz.

Als transgeschlechtlich gelten Menschen, deren Geschlechtsidentität von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweicht. Anders als bei intergeschlechtlichen Menschen, also Menschen mit körperlichen Merkmalen beider Geschlechter, sollen sich Transgeschlechtliche zwingend einer „qualifizierten Beratung“ unterziehen müssen. In der Folge sollen die beteiligten Ärzte oder Psychotherapeuten begründen, warum sich eine Person einem anderen oder gar keinem Geschlecht zugehörig fühle, fordert der Entwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Damit komme es zu einer Vermischung von Beratung und Begutachtung, warnt die Bundespsychotherapeutenkammer. Die geschlechtliche Identität könne aber niemand besser beurteilen als der betroffene Mensch selbst. „Ausschlaggebend sollte daher sein, wie eine Person ihr Geschlecht empfindet“, sagte Munz am Montag in Berlin. (af)

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