Lehrpläne
Sachsen überarbeitet Palliativkonzept
Palliativmedizin soll in Sachsen einen höheren Stellenwert bekommen. Dafür soll das Thema in die Lehrpläne der Gesundheits- und Krankenpfleger aufgenommen werden.
Veröffentlicht:DRESDEN. Künftige Krankenschwestern und Pfleger sollten schon in der Ausbildung in Sachsen Grundlagen der Palliativmedizin vermittelt bekommen. Das fordert eine Studie, die Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) vom Wissenschaftlichen Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung Leipzig hat erstellen lassen. Das Ministerium hat die Studie kürzlich veröffentlicht.
Die Autoren des Gutachtens sehen es als nötig an, dass Grundlagen der Hospiz- und Palliativversorgung in die Lehrpläne der Gesundheits- und Krankenpfleger aufgenommen werden. Außerdem erachten sie es als notwendig, dass es zukünftig regionale Hospiz- und Palliativbeauftragte in Sachsen gibt.
Diese sollen nach den Vorstellungen der Studienautoren die Versorgungsangebote für Schwerstkranke und ihre Angehörigen koordinieren, die Öffentlichkeitsarbeit ausbauen, die sächsische Regierung informieren sowie dafür sorgen, dass der Kontakt zwischen der allgemeinen und spezialisierten Versorgung intensiver wird.
Für Leipzig sehen sie Bedarf, dass schnell weitere Ehrenamtliche für die ambulante Hospizversorgung gewonnen werden. Für weitere Landkreise in Sachsen halten sie dies ebenfalls für erforderlich, allerdings ist hier laut der Studie nicht so große Eile wie in Leipzig geboten.
Für die Region Zwickau regt die Studie an, dass dort ein weiteres Team zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) aktiv wird. An die Adresse von Sozialministerin Klepsch geht der Vorschlag, dass in Krankenhäusern palliativmedizinische Kompetenzzentren errichtet werden sollen. Die Vergütung für spezialisierte Palliativstationen in Kliniken soll künftig nach den Vorschlägen des Gutachtens an bestimmte Mindestmengen gebunden werden.
Die Förderung ambulanter Hospizdienste sollte nach den Wünschen der Studienautoren so überarbeitet werden, dass in der Zukunft dabei allgemeine Trauerangebote der ambulanten Hospizdienste finanziell unterstützt sowie gezielt Regionen gefördert werden, in denen "aufgrund regionaler Besonderheiten ein erhöhter Finanzierungsbedarf" besteht.
Beibehalten werden soll, dass ambulante Kinderhospizdienste gefördert werden. (sve)