Kommentar zu RLV
Zurück zu den Ursprüngen
Vielen Ärzten waren die Regelleistungsvolumina (RLV) von Anfang an ein Dorn im Auge. Vor allem, weil Praxisbesonderheiten eher schwer abzubilden waren. Fand doch in der Regel eine Nivellierung der Fallwerte in einer Fachgruppe statt.
Und das konnten die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) - so die gängige Meinung - nur begrenzt ausgleichen. Da ist es nicht verwunderlich, dass nun die KV Rheinland-Pfalz als eine der ersten KVen wieder nach den bewährten Individualbudgets greift, die vor Einführung der RLV 2009 galten.
Mit dem Versprechen, für jeden Arzt das Honorar auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals zu errechnen.
Regionale Besonderheiten und Praxisschwerpunkte lassen sich damit sicherlich besser abbilden. Aber inwieweit die neue, alte Systematik Ärzten insgesamt Vorteile bringt?
Hier muss sich das System erst bewähren, schließlich bleibt die Honorarmenge insgesamt gedeckelt. Trotzdem verbuchen die rheinland-pfälzischen Ärzte einen Vorteil für sich: Ihre KV hat ziemlich schnell reagiert und setzt die neue Honorarsystematik bereits ab April um
Läuft es nicht wie geplant, besteht daher die große Hoffnung, dass die KV hier ebenso zügig nachbessert.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Erste KV kippt die RLV