Berlin

Sondervertrag zu Vorsorge für Schwangere

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BERLIN. Die Vergütung für die neue Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Schwangerenvorsorge ist in Berlin bereits geregelt.

Mit einem regionalen Sondervertrag haben Kassen und KV eine Vergütung von insgesamt rund 120 Euro für die Untersuchung und die dazugehörige Beratung vereinbart. Die Sonderziffer gilt rückwirkend ab 1. August.

Seit der Änderung der Mutterschaftsrichtlinien zum 1. Juli des Jahres haben Schwangere Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen. Weil sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung noch nicht über die Bewertung der Leistung im EBM geeinigt haben, müssen Ärzte ohne eine regionale Sondervereinbarung mit den Schwangeren derzeit privat abrechnen.

"Wir wollen damit kein Präjudiz zur Bewertung der Ziffer auf Bundesebene schaffen, aber uns war es wichtig, unsere schwangeren Versicherten nicht zu verunsichern", sagte Dorothee Binder-Pinkepank vom federführenden Ersatzkassenverband vdek Berlin/Brandenburg. Ähnliche Vereinbarungen gibt es auch in Schleswig-Holstein und im Saarland. (ami)

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