Kommentar – IGES-Gutachten
Schnittstelle im Visier
Es ist ein ganz dickes Brett, das die Koalition noch in dieser Legislaturperiode angehen will: Die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung. Bis 2020 soll eine Bund-LänderArbeitsgruppe, die sich gerade formiert, Vorschläge dazu machen.
Eine der höchsten Hürden dafür, Patienten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung optimal zu versorgen, sind die Vergütungsstrukturen in Praxis und Klinik bei vergleichbaren Fällen. Ein aktuelles IGES-Gutachten für das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, das am Dienstag in Berlin vorgestellt worden ist, macht anhand von Fallbeispielen die Anreize deutlich: Für Tonsillektomien zum Beispiel liegt die Vergütung ambulant bei 405 Euro, stationär beim Drei- bis Sechsfachen.
Dass es möglich ist, gemeinsame Tarifmodelle zu finden, zeigt das Projekt der Hybrid-DRG in Thüringen, an dem unter anderem die Techniker Krankenkasse beteiligt ist. Das Modell, das zumindest bei ambulanten Operationen als Übergangslösung funktionieren könnte, führt die Interessen der ambulanten Operateure, der Kliniken und der Kassen zusammen. Die richtigen Anreize bringen Patienten dorthin, wo sie hingehören: leichte Fälle in die Praxen, schwere in die Kliniken.
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