Arztfehler

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Die Landesärztekammer Hessen warnt nach dem Anstieg der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler vor falschen Rückschlüssen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Für das vergangene Jahr verzeichnet die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) im Vergleich zu 2015 einen Anstieg von Anträgen aufgrund vermuteter Behandlungsfehler um 101 auf insgesamt 905 Anträge. "Patienten sind selbstbewusst und gut über ihre Rechte informiert", kommentiert LÄKH-Präsident Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.

Ob dies Zeichen eines neuen Trends sind, ist abzuwarten. Aber erst vor Kurzem hatte die Techniker Krankenkasse Bilanz gezogen. Ergebnis: Wenn Patienten Behandlungsfehler vermuten, wenden sie sich häufiger als früher an ihre Krankenkasse. DieTK verzeichnete für das vergangene Jahr 4400 Verdachtsfälle von ihren Versicherten auf Behandlungsfehler – einem Anstieg um 25 Prozent gegenüber 2015.

Kein Rückschluss auf einen Qualitätsverlust

LÄKH-Präsident von Knoblauch zu Hatzbach gewinnt der Dynamik aber auch etwas Positives ab: "Die hohen Antragszahlen zeigen das Vertrauen der Patienten in die Arbeit der Gutachterstelle". Er ergänzt dies allerdings mit dem Hinweis, dass die Zahlen "keinen Rückschluss auf einen Qualitätsverlust in Klinik und Praxis" zuließen.

2016 bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 126 (24,7 Prozent) der gutachterlich abschließend überprüften Patientenvorwürfe (511) Behandlungsfehler von Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

Von diesen entfielen 39 Prozent auf ambulante und 61 Prozent auf Klinikbehandlungen. 2015 waren in 138 (23,5 Prozent) der gutachterlich geprüften Patientenvorwürfe Behandlungsfehler anerkannt worden. Die niedrigere Zahl ergebe sich für 2016 aus der Zahl der erledigten Anträge (2015: 937, 2016: 884).

126 bejahte Behandlungsfehler im Jahr 2016

"Bei der Bearbeitung geht Qualität vor Quantität", betont von Knoblauch zu Hatzbach: "294 Kommissionsverfahren boten eine erhöhte Gewähr für die Richtigkeit der eingeholten Gutachten".

Im Kommissionsverfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das eingeholte Gutachten noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft, so die LÄKH.

Die meisten der 2016 bejahten 126 Behandlungsfehler wurden in den Fachgebieten Orthopädie (24), Unfallchirurgie (20), Allgemeinchirurgie (18), Urologie (10) und Frauenheilkunde (10) verzeichnet.

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