Behandlungsfehler

Mehr Infos, mehr Verdachtsfälle?

Die Hemmschwelle, einen Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler bei der eigenen Krankenkasse anzuzeigen, sinkt offenbar. Das legen zumindest Daten der TK nahe, die die Aufklärung ihrer Versicherten forciert hat.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Behandlungsfehler? Das müssen oft Gutachter klären helfen.

Behandlungsfehler? Das müssen oft Gutachter klären helfen.

© Photographee.eu / fotolia.com

HAMBURG. Wenn Patienten Behandlungsfehler vermuten, wenden sie sich häufiger als früher an ihre Krankenkasse. Dies zeigen Zahlen der Techniker Krankenkasse (TK), die im vergangenen Jahr 4400 Verdachtsfälle von ihren Versicherten angezeigt bekam – dies entspricht einem Anstieg um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Auf einen tatsächlichen Anstieg der Zahl von Behandlungsfehlern lässt sich daraus jedoch nicht schließen. Auch zu Veränderungen in der Behandlungsqualität lässt sich aus dem Anstieg der Meldungen nichts ableiten. "Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat", sagte TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau hierzu.

Fest steht: Die TK hat sich trotz der hohen Zahl an Verdachtsmeldungen nur in 1492 Fällen dazu entschlossen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Bei mehr als 2900 Fällen bestand zum Beurteilungszeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg. Die Gründe dafür sind von der TK nicht statistisch erhoben – "zu vielschichtig", lautet die Begründung. Mögliche Gründe könnten etwa falscher Verdacht, Scheu vor einem Prozess oder fehlende Beweise sein.

Dass sich an der tatsächlichen Situation bei Behandlungsfällen nichts geändert hat, zeigt auch der am Montag vorgelegte Bericht der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz: Sie verzeichnet im Gegensatz zur TK keinen Anstieg der Meldungen. Mit 496 Anträgen veränderte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr nicht. Dreiviertel der Meldungen bezogen sich auf Klinikfälle. In 26 Prozent der gemeldeten Fälle hielt der Schlichtungsausschuss den Verdacht auf Behandlungsfehler für gerechtfertigt. Im Verhältnis zu den geleisteten Behandlungen liegt der Fehlerquotient im Promillebereich.

Die TK informiert ihre Versicherten dennoch verstärkt über die Möglichkeit, sich mit ihrem Verdacht an sie zu wenden – ein Grund für den Anstieg der Zahlen. Die Kasse begründet dies mit einer vermuteten Dunkelziffer und mit der Beobachtung, dass viele Patienten nicht wüssten, an wen sie sich bei einem Verdacht wenden könnten. Außerdem seien gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern zu unterstützen.

Am häufigsten vermuteten die TK-Versicherten Fehler im chirurgischen Bereich (1372), gefolgt von Zahnärzten (606), Allgemeinmedizinern (382) und Orthopäden (378). Das Volumen der zurückgeforderten Beträge von Kliniken und Ärzten für Folgekosten nach falschen Behandlungen beziffert die TK auf 14 Millionen Euro in 2016.

Auf Kritik bei der Kasse stoßen die oft langwierigen juristischen Verfahren. Weil oft mehrere Jahre bis zur Klärung vergehen, fordert Soltau eine schnellere Abwicklung und frühere Entschädigung. Begründung: Die Geschädigten könnten nach einem Behandlungsfehler oft nicht mehr arbeiten und seien damit in ihrer finanziellen Existenz bedroht.

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