Datenschutzgrundverordnung

Union will Abmahnwelle verhindern

Unternehmen sollen vor unseriösen Abmahnaktionen im Kontext des neuen Datenschutzrechts geschützt werden.

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BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag will teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstößen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aussetzen (siehe unser Special "DSGVO - Datenschutz in der Praxis").

"Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker am Dienstag in Berlin.

Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden". Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend – also beispielsweise für ein Jahr – auszusetzen.

Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Gesetzesänderung angestrebt

Wie die CDU-Politikerin in einem Interview mit der "Welt" erklärte, werde eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor Beginn der Sommerpause angestrebt.

Man wolle dafür das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen.

"Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker. Die SPD signalisierte bereits Zustimmungsbereitschaft.

Die Datenschutzgrundverordnung war am 25. Mai nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft getreten. Sie soll EU-weit für einen besseren Datenschutz sorgen.

So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden jetzt deutlich strenger geregelt. (dpa)

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