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Bundesdatenschutzgesetz

Klinische Forschung: Ampel will Datenschutzanforderungen entschlacken

Bei bundesländerübergreifenden Forschungsprojekten soll zukünftig nur noch eine Landesdatenschutzaufsichtsbehörde über die Zulassung entscheiden, sieht ein Gesetzentwurf der Ampel vor.

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Berlin. Forschende in der Medizin können offenbar auf Erleichterungen hoffen – vor allem bei bundesländerübergreifenden Projekten, die bis dato in jedem einzelnen Bundesland bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde genehmigen zu lassen sind. Denn die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgreifen sowie Ergebnisse einer Evaluierung des BDSG umsetzen.

Künftig „haben die Verantwortlichen statt mehrerer Aufsichtsbehörden nur eine einzige Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für ihr gemeinsames Datenverarbeitungsvorhaben“. Damit könne Rechtsunsicherheit beim Auftreten unterschiedlicher Rechtsauffassungen der für ein länderübergreifendes Vorhaben zuständigen Aufsichtsbehörden ausgeschlossen werden. Mit einem Paragrafen 16a soll danach die Datenschutzkonferenz (DSK), wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im BDSG institutionalisiert werden. Der im Koalitionsvertrag vorgesehenen „besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes“ sollen daneben weitere Paragrafen dienen, so der Informationsdienstes des Bundestages am Donnerstag.

Weitere in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen tragen laut Vorlage Ergebnissen der erwähnten Gesetzesevaluierung Rechnung. Dazu gehört der Bundesregierung zufolge eine Klarstellung, um eindeutig auszudrücken, dass das BDSG nur anwendbar ist, wenn die Datenverarbeitung einen Inlandsbezug aufweist. Auch müsse unter anderem die Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume mit Blick auf nichtöffentliche Stellen überarbeitet werden. (eb)

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