Privatmedizin

Gericht rügt unlautere Kooperation

Veröffentlicht:

KÖLN. Ärzte dürfen nicht für einen Versicherer werben und sich im Gegenzug von dem Unternehmen als Partnerarzt listen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf (LG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. (Az.: 38 O 15/16)

Die Wettbewerbszentrale war gegen einen Düsseldorfer Arzt vorgegangen, der eine Privatpraxis und eine Privatklinik für plastische und ästhetische Chirurgie betreibt.

Auf der Website der Klinik informierte er über die Vorteile einer Folgekostenversicherung und nannte einen konkreten Anbieter. Auf dessen Internetpräsenz wurde der Arzt als Facharzt gelistet.

Darin sahen die Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung und klagten auf Unterlassung. Das LG teilte diese Ansicht. Der Arzt habe seinen Namen "in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke hergegeben", so das LG.

"Für den unbefangenen Betrachter ergibt sich aus der ‚Registrierung als Facharzt‘ eine Zusammenarbeit der benannten Ärzte mit dem Versicherungsunternehmen", heißt es im Urteil.

In den Unterlagen des Unternehmens hieß es explizit, dass der Arzt mit der Namensnennung nicht nur ein weiteres Argument für den Verkauf zusätzlicher Leistung habe, sondern die Arztsuche "eine kostenlose Werbeplattform und Präsentationsmöglichkeit" sei. (iss)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer