E-Health

Wer übernimmt bei Apps auf Rezept die Haftung?

Die Kassenärzte haben noch viele Fragen bezüglich der Gesundheits-Apps, die sie demnächst verordnen können. Eine Rechtsverordnung soll manches klären.

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Neuss. Für die geplante Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps fehlen noch eine Reihe von Rahmenbedingungen, findet Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Wir sind noch nicht ausreichend vorbereitet auf die Verordnung von Apps“, sagte Kriedel beim eHealth.NRW-Kongress in Neuss. Er schlug vor, Ärzten ein Informationsblatt zu den Applikationen zur Verfügung zu stellen, denen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte künftig eine Zulassung erteilt. Schließlich würden die Mediziner viele Apps gar nicht kennen. „Der Patient will sich darauf verlassen können, dass das, was der Arzt verschreibt, zur Bewältigung seiner Erkrankung auch sinnvoll ist“, betonte Kriedel.

Er sieht durchaus Potenzial im Einsatz medizinischer Apps. Aber viele Fragen seien noch ungelöst: Sind Ärzte verpflichtet, die Daten aus Apps auszulesen und sie zu nutzen? Wie sieht es mit der Haftung aus? Der KBV-Vorstand warnte vor den möglichen Gefahren von Apps, die vorgeben, Krankheiten zu diagnostizieren. „Die Konsequenzen sind nicht durchdacht“, sagte er.

Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, verwies darauf, dass eine Rechtsverordnung in Arbeit ist, die genau solche Fragen klären soll. „Dort wird das Verfahren für einzelne Indikationen geregelt, um Medizinern Unterstützung zu geben.“

Natürlich sei es eine Herausforderung, dass ein Arzt über die Produkte Bescheid wissen muss, für die er ein Rezept ausstellt. „Aber den Faltrollstuhl, den er verordnen muss, kennt er auch nicht im Detail“, betonte Klose. Immerhin könne Deutschland von den Erfahrungen profitieren, die in anderen Ländern bereits gemacht wurden. „Wir müssen nicht so tun, als seien wir die Ersten, die das umsetzen.“ Bislang würde zwar eine Reihe von Krankenkassen ihren Versicherten schon Apps wie „Tinnitracks“ für Patienten mit Tinnitus zur Verfügung stellen. Meist stehen nach seiner Einschätzung dabei aber Marketing- Aspekte im Vordergrund, die Nutzungsraten seien noch sehr niedrig. „Wir wollen, dass Apps schneller in die Versorgung kommen.“

Der Umgang mit den Daten sei aus Sicht des BMG ein sehr wichtiges Thema. „Wir sind dabei, über den einen oder anderen Punkt mit Google zu reden“, sagte er. Gute Gespräche liefen mit dem Unternehmen Apple über die Öffnung der kontaktlosen Schnittstelle NFC (Near Field Communication). „Da wird die EU-Ratspräsidentschaft von Nutzen sein“, erwartet der Ministeriumsvertreter. Deutschland übernimmt die Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020.

Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest, hält es nicht für nötig, Apps zum Teil der Regelversorgung zu machen, um für eine breitere Nutzung zu sorgen. Eine sinnvolle Alternative wäre es seiner Meinung nach, sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen. „Das würde genug Druck auf die Straße bringen“, sagte Ackermann. (iss)

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