Kommentar

Nicht zurück auf null!

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Bis zur Sommerpause will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Konzept vorlegen, wie es mit der Telematikinfrastruktur (TI) und dem Projekt der elektronischen Gesundheitskarte weitergehen soll.

Zurzeit gibt es in den Publikumsmedien wilde Spekulationen, ob nun in Sachen E-Card alles zurück auf null geht. Doch der Minister will tatsächlich die Datenautobahn und den Zugang der Ärzte in das sichere Netz über die Konnektoren nicht antasten. Es geht vielmehr vor allem darum, den Zugang der Patienten zu ihren eigenen Daten zu erleichtern und benutzerfreundlichere Anwendungen zu etablieren, als sie bisher im E-Health-Gesetz vorgesehen sind. Genau in diesem Punkt würde der Minister auch bei Ärzten und Kassen offene Türen einrennen.

Damit liegt der Ball wieder bei der Selbstverwaltung: Es ist höchste Zeit, dass sich die Krankenkassen bei der Finanzierung in Richtung Ärzte bewegen. Profiteure der ersten Anwendung der Datenautobahn sind nun einmal die Kassen, nicht die Praxen.

Die Chance, die Digitalisierung im Gesundheitswesen jetzt voranzubringen, ist groß, die Akzeptanz bei Ärzten und Patienten ist vorhanden, der Minister bringt zusätzliche Dynamik ins Spiel. Es wäre ein echtes Eigentor, wenn die Selbstverwaltung nun nicht zu Potte käme.

Kommentare
Dipl.-Psych. Wolfgang Ebers 15.05.201820:48 Uhr

Profit für Krankenkassen - Datenopfer Patient

Ob bewußt vertuschend oder technologienaiv:
Wahr ist lt. Autor:
"Profiteure der ersten Anwendung der Datenautobahn sind nun einmal die Kassen, nicht die Praxen." Dann wären da noch die die Nutzer der geplanten"einrichtungsübergreifenden" elektronischen Patientenakten:
Berufs-, Lebens, Privatkranken-, Unfall-, KfZ und sonstige Versicherungsträger, ambulante Dienste jeglicher Art wie auich vielfältige Wirtschaftsunternehmen, Arbeitsämter und Rentenversicherungsträger etc. (Natürlich auch die IT-Industrie). Die alle freuen sich sicher schon auf den Zugriff auf die Patientenakte wie sie von der Bertelsmann-Stiftung 2015 an die Politik in Auftrag gegeben wurde (Stichworte googeln: VV_eEPA_expertise_final).
Bedenklich aber:
Der Pat. freut sich vielleicht zunächst über eine App mehr - von eben diesen "Gesundheits-" und Versicherungsdienstleistern wird er aber im Bedarfs-/Notfallfall alternativlos zu seiner Zustimmung für die Zugriffs-Freigabe auf die Daten seiner Patientenakte "aufgefordert".
Das formale Recht auf Löschung hat er zwar und sicher gibt es auch den Menüpunkt in einer mögl. App; daß diese Löschung keine wie in der EU-DSVO geforderte physikalische ist (also komplett weg), sondern nur eine Zugriffssperrung wird wahrscheinlich in einer ellenlangen, kleingedruckten Nutzungserklärung (mit geforderter Zustimmung) so nebenbei mitgeteilt.
So werden Patientenrechte, das SGB V und die Schweigepflicht konterkariert und zum angeblichen Wohle des Patienten umgangen.
Wenigsten im Ärtzeblatt sollte man sich, m.M.n., die Phrasen, daß Digitalisierung das Gesundheitswesen voranbringe in derartiger Undiffernziertheit schenken. Bedächtige Nutzung von digitalen Behandlungsformen sind ein möglicher Nutzen für die Patienten - die Digitalisierung als Glücksbringer scheint mir eine manipulative Phrase des Neo-Liberalismus, der noch mehr autokratische Strukturen für Medien und sonstige Konzerne schafft und die Intelligenz der hilflosen Betroffenen an sich, insbesondere deren emotionale Intelligenz auf die Alexithymie der "Alexa" reduziert.

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