Verjährungsfrist für Lehman-Opfer teilweise verlängert
HAMBURG (dpa). Nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers kommt die Hamburger Sparkasse Geldanlegern nach Informationen des "Hamburger Abendblatts" entgegen.
"Wir haben entschieden, dass wir die Verjährungsfrist für Ansprüche geschädigter Lehman-Kunden von drei auf fünf Jahre verlängern", sagte Vorstandssprecher Harald Vogelsang der Zeitung. "Im Klartext: Wir werden uns in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Kauf nicht auf die gesetzliche Verjährung berufen."
Die genaue Zahl der Lehman-Geschädigten bei der Sparkasse bezifferte er auf 3700. Bundesweit mehren sich die Fälle, in denen Anleger, die Lehman-Zertifikate erworben haben, vor Gericht ziehen wollen.