Verjährungsfrist für Lehman-Opfer teilweise verlängert

Veröffentlicht:

HAMBURG (dpa). Nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers kommt die Hamburger Sparkasse Geldanlegern nach Informationen des "Hamburger Abendblatts" entgegen.

"Wir haben entschieden, dass wir die Verjährungsfrist für Ansprüche geschädigter Lehman-Kunden von drei auf fünf Jahre verlängern", sagte Vorstandssprecher Harald Vogelsang der Zeitung. "Im Klartext: Wir werden uns in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Kauf nicht auf die gesetzliche Verjährung berufen."

Die genaue Zahl der Lehman-Geschädigten bei der Sparkasse bezifferte er auf 3700. Bundesweit mehren sich die Fälle, in denen Anleger, die Lehman-Zertifikate erworben haben, vor Gericht ziehen wollen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?

Lesetipps