Steuerfahnder-Skandal in Hessen

Nach Mediation vierter Beamter rehabilitiert

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FRANKFURT/MAIN. Der hessische Steuerfahnder-Skandal hat ein Ende gefunden. Wie die "Frankfurter Rundschau" am Mittwoch berichtet, habe das hessische Finanzministerium jetzt mit dem letzten suspendierten Beamten eine Einigung mit dem Ziel seiner beruflichen Rehabilitierung erzielt. Inhaltliche Details wurden nicht genannt. Keiner der geschassten Beamten will jedoch in den Landesdienst zurückkehren.

Zum Verhängnis wurde dem ehemaligen Steuerfahnder sowie drei seiner Kollegen ein Psychiater aus Frankfurt, der als Sachverständiger im Auftrag des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales psychiatrische Gutachten über sie erstellt hatte. Er attestierte ihnen eine "paranoid-querulatorische Entwicklung" oder auch eine "Anpassungsstörung", die mit dem Dienst nicht vereinbar sei. Daraufhin wurden sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Das Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen hatte den Psychiater vor neun Jahren des Verstoßes gegen ärztliche Sorgfaltspflichten für schuldig befunden. Es verhängte gegen ihn eine Geldbuße von 12.000 Euro und sprach einen Verweis aus.

Das berufsgerichtliche Verfahren kam ins Rollen, nachdem der Kardiologe und Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Hessen, Dr. Ernst Girth, Ende 2008 auf die problematischen, passagenweise identisch formulierten Gutachten aufmerksam gemacht worden war. Mit dem Einverständnis der betroffenen Ex-Beamten sah sich Girth die Gutachten an und fasste den Verdacht, "dass hier eine grobe Verletzung ärztlicher Berufspflichten vorliegt".

Die vier Steuerfahnder hatten sich 2001 gegen eine Anordnung ihrer Vorgesetzten in der Finanzverwaltung zur Wehr gesetzt, mit der ihre Ermittlungsarbeit faktisch zum Erliegen kam. Nach Meinung von Kritikern diente diese Amtsverfügung dem Zweck, Großverdiener und Banken, die der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe dazu verdächtigt werden, zu schonen. In einem Untersuchungsausschuss des Landtags zu den Vorgängen in der Frankfurter Steuerfahndung durften sie nicht aussagen. Im April 2009 erhielten zwei der Beamten stellvertretend für alle vier den "Whistleblower-Preis". (maw)

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