Steuerfahnder-Fall: Geldbuße gegen Psychiater

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FRANKFURT AM MAIN (pei). Das Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen hat einen Psychiater aus Frankfurt am Main des Verstoßes gegen ärztliche Sorgfaltspflichten für schuldig befunden. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Geldbuße von 12 000 Euro und sprach einen Verweis aus.

Der Facharzt hatte als Sachverständiger im Auftrag des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales psychiatrische Gutachten über vier hessische Steuerfahnder erstellt, die daraufhin gegen ihren Willen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden waren (wir berichteten).

Das berufsgerichtliche Verfahren kam ins Rollen, nachdem Dr. Ernst Girth, Kardiologe am Klinikum Offenbach und Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen, Ende 2008 auf die problematischen, passagenweise identisch formulierten Gutachten aufmerksam gemacht worden war. Mit dem Einverständnis der betroffenen Ex-Beamten sah sich Girth die Gutachten an und fasste den Verdacht, "dass hier eine grobe Verletzung ärztlicher Berufspflichten vorliegt".

Die Landesärztekammer hat, wie das Gericht mitteilt, auf Berufung gegen das Urteil verzichtet. Sowohl der Psychiater als auch das hessische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der Landesärztekammer können noch Berufung einlegen. Gegen den Psychiater ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Az.: 21 K 1220/09 GI.B

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