Bundesfinanzhof

Unterhalt nicht mit Einmalbetrag bezahlen!

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Unterhaltszahlungen insbesondere ins Ausland sollten möglichst monatlich erfolgen. Hohe Zahlungen am Jahresende muss das Finanzamt jedenfalls nur anteilig steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen anerkennen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied (Az.: VI R 35/16).

Der Kläger hatte im Dezember 2010 3000 Euro an seine Schwiegermutter in Brasilien überwiesen. Das Finanzamt berechnete den Maximalbetrag für ein Jahr und erkannte davon nur ein Zwölftel (161 Euro) an. Dies hat der BFH bestätigt.

Unterhaltszahlungen könnten generell nur anteilig für das Kalenderjahr angerechnet werden, Überweisungen im Dezember daher nur mit 1/12 des jeweiligen Jahreshöchstbetrags. (mwo)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

143. MB-Hauptversammlung

Marburger Bund stellt sich geschlossen gegen Rechts

Lesetipps
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?