Rauchalternativen & Tabaksteuer

Weniger Gefahr, niedrigere Tabaksteuer?

Sollte bei der Besteuerung von Rauchalternativen das im Vergleich zur Tabakzigarette potenziell reduzierte Gesundheitsrisiko berücksichtigt werden? Viele Staaten gehen diesen Weg. Die Opposition im Bundestag ist nur teils offen für eine Verquickung von Harm Reduction und Tabaksteuer, wie eine Befragung der „Ärzte Zeitung“ zeigt.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Der Staat hält fast immer die Hand auf: Für nahezu jedes zugelassene Tabakprodukt gibt es in Deutschland eine spezifische tabaksteuerrechtliche Kategorie – nur nicht für Erhitzer. E-Zigaretten fallen gar nicht unter die Tabaksteuer.

Der Staat hält fast immer die Hand auf: Für nahezu jedes zugelassene Tabakprodukt gibt es in Deutschland eine spezifische tabaksteuerrechtliche Kategorie – nur nicht für Erhitzer. E-Zigaretten fallen gar nicht unter die Tabaksteuer.

© ZIHE / Fotolia

TOKIO/BRÜSSEL/BERLIN/HEIDELBERG. Japan hat zum Oktober eine eigene tabaksteuerrechtliche Kategorie für innovative Tabakerhitzer eingeführt. Wurden sie bisher – wie in Deutschland bis dato auch – als Pfeifentabak behandelt, werden sie nach einer Übergangsphase ab Oktober 2022 anders besteuert. War bisher das Gesamtgewicht des Tabaksticks ausschlaggebend, so wird künftig nur noch der Tabakgehalt entsprechend versteuert. Mit der Berücksichtigung des im Vergleich zu konventionellen Verbrennungszigaretten geringeren Schadenspotenzials hat die Entscheidung der Japaner indes nur nachgeordnet zu tun.

Das hätte aber zum Beispiel Philip Morris International (PMI) gerne – und zwar nicht nur in Japan, in dem PMI 2014 in Nagoya sein Tabakerhitzungssystem IQOS gelauncht hat und das als Muttermarkt der sogenannten Heat not Burn (HNB) Lösungen gilt. IQOS ist indes nicht die einzige Tabakerhitzer-Plattform im Markt. Auch die Wettbewerber Japan Tobacco International (JTI) und British American Tobacco (BAT) setzen mit Ploom TECH und Glo auf innovative, rauchfreie Alternativen zur Tabakzigarette.

Wie PMI-CEO André Calantzopoulos im Oktober bei der Pressekonferenz in Tokio zum weltweiten Launch der neuen Produktreihe IQOS 3 erläuterte, seien rund um den Globus bereits sechs Millionen regelhafte Nutzer von Tabakerhitzern zu verzeichnen – Tendenz steigend. Allein drei Millionen Nutzer seien es in Japan. Mittlerweile kommt PMI dort mit IQOS laut Calantzopoulos auf 15,5 Prozent Anteil der Tabakerhitzer am gesamten Tabakmarkt, seine beiden Mitbewerber BAT und JTI mit ihren Erhitzern zusammen auf weitere rund fünf Prozent.

PMI beansprucht für sich die technologische Führungsrolle und gilt als maßgeblicher Treiber für einen Paradigmenwechsel bei der tabaksteuerrechtlichen Behandlung der HNB-Systeme. „Wir sind mit sehr vielen Regierungen im Gespräch und stoßen vielfach auf offene Ohren, wenn es darum geht, dem Ansatz der Harm Reduction folgend, das wahrscheinlich verminderte Gesundheitsrisiko bei der tabaksteuerrechtlichen Betrachtung zu berücksichtigen“, resümiert Nikolaos Papathanasiou, bei PMI Vice President Fiscal Affairs & International Trade, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“. 20 Länder weltweit haben bereits eigene tabaksteuerliche Kategorien für Erhitzer und/oder E-Zigaretten.

Im Zwiespalt der Anreize

Auch PMI-Konkurrent BAT plädiert auf seiner Website für „angemessene Steuern und Verbrauchsteuern, die die relativen Produktrisiken widerspiegeln und nicht die Preise künstlich in die Höhe treiben, was Raucher vom Wechsel auf Next Generation Products abhalten könnte“ – BAT subsumiert E-Zigaretten wie auch Tabakerhitzer unter die Kategorie der Produkte der nächsten Generation. Bei JTI heißt es auf Nachfrage, „sowohl E-Zigaretten als auch Tabakerhitzer sollten ausgewogen und verhältnismäßig reguliert und besteuert werden.“

Prinzipiell wäre auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) einer günstigeren Besteuerung der Sticks der Tabakerhitzer gegenüber nicht abgeneigt – wenn auch aus anderen Motiven heraus als die Tabakindustrie. Wie Privatdozentin Ute Mons, beim DKFZ Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention, betont, begrüße ihre Einrichtung eine EU-Lösung, da europaweite Mindeststeuersätze zu einer Harmonisierung der Tabakproduktpreise beitrügen.

Es befürworte zudem die Einführung einer eigenen Steuerkategorie für Tabakerhitzer, da dies zum einen steuerrechtlich Klarheit schaffen und zum anderen eine Erfassung der Absatzzahlen ermöglichen würde – die Erhitzer werden derzeit in der Kategorie Pfeifentabak nicht einzeln ausgewiesen. „Eine weitergehende steuerliche Begünstigung von Tabakerhitzern befürworten wir hingegen nicht. Das Produkt IQOS ist derzeit steuerrechtlich wesentlich günstiger gestellt als konventionelle Zigaretten, was sich allerdings nicht in einem entsprechend niedrigeren Preis niederschlägt“, moniert Mons.

Wie aus der Antwort (19/4895) der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, beträgt die Tabaksteuer bei einer Schachtel Tabaksticks der Marke „Heets from Marlboro“ bezogen auf den Bruttopreis von 6 Euro insgesamt 88 Eurocent – 14,7 Prozent. Nach Paragraf 2 Tabaksteuergesetz muss Pfeifentabak mit 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 22 Euro je Kilogramm versteuert werden.

Die Umsatzsteuer betrage bezogen auf den Bruttopreis 0,96 Euro oder 16 Prozent. Bezogen auf den Bruttopreis von 6,40 Euro betrage die Tabaksteuer bei einer Schachtel Zigaretten der Marke „Marlboro“ von PMI im Vergleich 3,35 Euro oder 52,4 Prozent. Die Umsatzsteuer betrage bezogen auf den Bruttopreis 1,02 Euro oder 16 Prozent.

Wie die im Oktober erschienene steuerrechtliche Diskussion „Vapor products, harm reduction, and taxation“ der US-Nonprofit-Organisation International Center for Law & Economics zeigt, konfligieren bei der Festsetzung der Tabaksteuer mehrere Interessen miteinander. Zum einen sollen durch günstige Steuersätze vor allem, warnen Vertreter der Gateway-Hypothese, für Jugendliche keine Anreize geschaffen werden, eine Suchtkarriere mit einer Rauchalternative zu starten – das Problem trifft vor allem E-Zigaretten, die in vielen Ländern keinerlei Tabaksteuer unterliegen. Zum anderen sei es sinnvoll, dem Ansatz der Schadensminimierung – Harm Reduction – zu folgen und die Tabaksteuer dem jeweiligen Gesundheitsrisiko im Vergleich der einzelnen Produkte untereinander angemessen zu gestalten.

Und hier befänden sich die Tabakerhitzer in einer günstigen Position. Denn das Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigte im Rahmen der letztjährigen Konferenz für Tabakkontrolle am DKFZ in Heidelberg, dass die Konzentrationen der wichtigsten Karzinogene in den Emissionen des analysierten Tabaksticks von PMI im Vergleich zu konventionellen Tabakzigaretten deutlich reduziert sind. Daraus leiten die Autoren die Frage nach einer möglichen Reduzierung gesundheitlicher Risiken ab: „Die hier bestätigten Reduktionen relevanter Giftstoffe um ca. 80-99 Prozent sind erheblich und werfen die Frage nach möglicherweise reduzierten Gesundheitsrisiken auf.“ Bei den innovativen Tabakerhitzungssystemen verdampft der Tabak, bis das Nikotin freigesetzt wird, ein Verbrennungsprozess wie beim Konsum von Tabakzigaretten, der weitere kanzerogene Schadstoffe freisetzt, findet hingegen nicht statt.

Deutscher Alleingang keine Option

Die Regierung stellt in ihrer oben erwähnten Antwort an die Grünen klar, dass sie in puncto Rauchalternativen – Tabakerhitzer, E-Zigaretten oder Shishas – in der EU keinen Alleingang zur modifizierten Besteuerung anstrebt. Geltendes deutsches Recht berücksichtigt gesundheitliche Folgen bei der Kategorisierung und Besteuerung von Tabakwaren bisher nicht. Wie das im Lichte der sich gegenwärtig im Novellierungsprozess befindlichen, künftigen EU-Tabaksteuerrichtlinie aussehen werde, sei indes noch vollkommen offen.

„Im Rahmen der von der EU-Kommission durchgeführten Konsultierung zur Erstellung eines Überarbeitungsentwurfs für die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den derzeit laufenden Untersuchungen mit dem Ziel einer breit gefächerten Datenerhebung in den Mitgliedstaaten“, heißt es ergänzend. „Eine Festlegung hinsichtlich der Notwendigkeit, die der Verbrauchsteuer unterliegenden Tabaksticks zukünftig höher zu besteuern, in eine neu zu schaffende Steuerkategorie zu klassifizieren oder wie bisher als Pfeifentabak zu versteuern, kann aufgrund der noch laufenden Untersuchungen indes erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden“, so die Regierung.

Ihre Zurückhaltung ist indes nicht zwingend, da eine EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten im Gegensatz zu einer Verordnung bei der Umsetzung landesspezifische Freiheiten einräumt. So weist PMI-Steuerexperte Papathanasiou darauf hin, dass EU-weit bereits 14 Staaten bestimmte tabaksteuerrechtlichen Kategorien für die Rauchalternativen eingeführt hatten. Von anderen Ländern gebe es zumindest „entsprechende Signale“.

Die Opposition im Bundestag ist nur teils offen für eine Verquickung von Harm Reduction und Tabaksteuer, wie eine Befragung der „Ärzte Zeitung“ zeigt:

Die Grünen: „Neue Rauchprodukte wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer werden viel niedriger besteuert als gewöhnliche Zigaretten, obwohl wir die langfristigen gesundheitlichen Folgen der neuen Rauchprodukte noch nicht abschätzen können“, verdeutlicht MdB Stefan Schmidt, der auch Mitglied im Finanzausschuss ist. Und ergänzt: „Das ist nicht nachvollziehbar, denn wir schaffen damit Fehlanreize. Die gesundheitlichen Folgen von Tabak- und tabakähnlichen Produkten müssen eine wesentliche Rolle bei der Steuerbemessung spielen, national und EU-weit.“

AfD: Als einzige Fraktion der Opposition hatte sich die AfD zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht positioniert, so der Arzt und Sprecher des AfD-Arbeitskreises Gesundheit, Professor Axel Gehrke. Er halte es aber „für nicht richtig, die gesundheitlichen Gefahren grundsätzlich nicht bei der steuerlichen Bewertung einfließen zu lassen.“ Die Besteuerung von Tabakerhitzern als Pfeifentabak hält Gehrke indes für nicht zielführend.

FDP: „Als FDP-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Besteuerung des Rauchens aufkommensneutral reformiert wird. Es sollte nicht wie bisher darauf abgestellt werden, ob das jeweilige Produkt Tabak enthält. Vielmehr sollte es vor allem um die Gesundheitsgefährdung gehen“, konstatiert Dr. Wieland Schinnenburg, bei der FDP-Bundestagsfraktion Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik. „Möglichst sollte zumindest eine Einigung mit den Nachbarstaaten erzielt werden. Wenn dies bis Ende 2019 nicht gelingt, sollte zunächst Deutschland eine eigene Regelung treffen“, ergänzt Schinnenburg.

Die Linke: „Nach allem, was wir heute wissen, können durch den Umstieg von der Tabakzigarette auf E-Zigaretten oder Tabakerhitzer viele vorzeitige Todesfälle vermieden werden. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben bei einer Steuer, die für den Gesundheitsschutz eingeführt wurde“, so Susanne Ferschl, in der Links-Fraktion Leiterin des Arbeitskreises Arbeit, Soziales und Gesundheit.

„Wir wollen eine Besteuerung, die den aktuellen Wissensstand bei den Konsumrisiken widerspiegelt. Das kann momentan nur heißen, E-Zigaretten und Tabakerhitzer niedriger zu besteuern als Produkte, bei denen Tabak verbrannt wird. Die Entscheidung für risikoärmere Produkte sollte bewusst politisch gefördert werden, ohne diese deswegen für harmlos zu erklären“, postuliert Ferschl.

Tabaksteuer auf Tabakerhitzer

20 Länder weltweit haben bereits eine eigene Tabaksteuerkategorie für Tabakerhitzer eingeführt. In allen ist der Steuersatz gegenüber konventionellen Tabakzigaretten niedriger. Die Nonprofit-Organisation International Center for Law and Economics (ICLE) hat das Verhältnis der Steuerrate für Tabaksticks im Vergleich zu anderen Rauchtabakprodukten untersucht.

» Geringer ist dies in Griechenland, Kasachstan, Serbien und Ungarn

» Ähnlich ist dies in Bulgarien, Dänemark, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Montenegro, Polen. Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien sowie in Zypern.

» Höher ist dies in Russland. Das südkoreanische System ist laut ICLE nicht vergleichbar.

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