Datenbank
Rote Liste erneuert Internet-Portal
FRANKFURT/MAIN. Mit der Ausgabe 2014 ihres Arzneimittelverzeichnisses hat die RoteListe Service GmbH ihren Webauftritt überarbeitet. Informationen zu rund 23.000 Medikamenten sind in dem Standardwerk enthalten.
Kostenlos zugänglich im Internet sind die Arzneimittelinformationen, der Fachinfo-Service sowie der Info-Service für Patienten. Überarbeitet wurde unter anderem die Online-Suche: Gesucht werden kann unter anderem nach Firmen, Präparaten, Wirkstoffen und Hauptgruppen.
Im Bereich Service sind weiterführende Hintergrundinformationen wie Empfehlungen zu Reiseimpfungen und zur Malariaprophylaxe, Packungsgrößenverordnung, das Signaturverzeichnis oder zum Verschreiben von Betäubungsmitteln abrufbar. (eb)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


