Nutzenbewertung
IQWiG: Akupunktur bringt zur Migräneprophylaxe streckenweise mehr als Medikamente
Findet die Akupunktur zur Migräneprophylaxe Eingang in den GKV-Katalog? Kategorisch auszuschließen wäre das nach aktueller Methodenbewertung nicht mehr.
Veröffentlicht:Köln. Akupunktur zur Migräneprophylaxe ist eine von bislang nur drei Selbstzahlerleistungen, die der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes als „tendenziell positiv“ einstuft. Nun hat auch das Kölner Bewertungsinstitut IQWiG eine Recherche zum Thema vorgenommen. Mit dem Ergebnis, den Nadeln einen „Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen“ gegenüber der leitliniengerechten medikamentösen Migräneprophylaxe (mit Flunarizin, Topiramat, Onabotulinumtoxin A oder individueller Medikation) zuzusprechen.
Den Vorbericht zu der Mitte Januar dieses Jahres vom G-BA beauftragten Studiensichtung hat das IGWiG jetzt auf seiner Website veröffentlicht. Stellungnahmen interessierter Kreise seien bis 23. Dezember möglich und online einzureichen.
Insgesamt hat das IQWiG fünf randomisierte kontrollierte Studien in Augenschein genommen. Die Schlussfolgerung zugunsten des Zusatznutzens der Akupunktur, heißt es, beruhe „insbesondere darauf, dass sich bezüglich der Nutzenendpunkte Anhaltspunkte für einen höheren Nutzen ergaben und hinsichtlich der Nebenwirkungen ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden“.
Mit diversen Einschränkungen
Statistisch signifikante Vorteile der Akupunktur hätten sich bei verschiedenen Endpunkten bis zu vier Monate nach Studienbeginn gezeigt. Ab dem 6. Monat nach Studienbeginn war den Angaben zufolge keine Überlegenheit der Akupunktur gegenüber medikamentöser Vorbeugung mehr zu beobachten.
Weiter heißt es, Studien zur Migräneprophylaxe mittels Akupunktur im Vergleich zu einer Prophylaxe mit den in Deutschland häufig eingesetzten Betablockern oder den neueren CGRP-Antikörpern hätten sich keine finden lassen. „Daher bleibt das Bewertungsergebnis auf den Vergleich mit (einigen) älteren Medikamenten begrenzt und die Übertragbarkeit auf den deutschen Versorgungskontext ist eingeschränkt.“
Auch für die Fragestellung Akupunktur versus medikamentösem Prophylaxeverzicht (wegen Unwirksamkeit, Unverträglichkeit oder Kontraindikation) waren demnach keine geeigneten Studien aufzutreiben. „Somit ergibt sich für diese Population kein Anhaltspunkt für einen (höheren) Nutzen oder (höheren) Schaden.“ (cw)











