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MB fordert feste PJ-Vergütung

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BERLIN. Eine angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) ist laut Marburger Bund (MB) immer noch die Ausnahme statt die Regel. Der MB fordert daher, den Rechtsanspruch für eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung zu verankern. Dafür müsse Paragraf 3 Abs. 4 Satz 8 der Approbationsordnung geändert werden, erklärt Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrats der Medizinstudierenden im MB.

Festgelegt werden sollte dabei auch, dass die Aufwandsentschädigung nicht auf BAfÖG-Leistungen angerechnet werden dürfe. Und es dürfe keine Abgeltung mit Sachleistungen (wie etwa kostenlosem Essen) erfolgen. (eb)

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