Arznei
vfa fordert gesetzliche Regeln zum Evidenztransfer
BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dem HIV-Therapeutikum Dolutegravir (Tivicay®) keinen Zusatznutzen in der pädiatrischen Anwendung (ab 6 Jahren) zuerkannt. Zur Anwendung bei Erwachsenen hatte er dem Integrasehemmer in einer früheren Bewertung teilweise sogar einen beträchtlichen Zusatznutzen (für therapienaive Patienten) attestiert.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) wirft dem GBA deshalb vor, "aus Prinzipienreiterei die Übertragung von Erkenntnissen aus der Therapie Erwachsener auf Kinder" abzulehnen. Bis heute habe der GBA keine Kriterien für einen solchen Evidenztransfer entwickelt. Jetzt müsse der Gesetzgeber hierzu "klare Vorgaben machen". (cw)