Eckpunktepapier
Anwaltliche BAG künftig mit Ärzten?
BERLIN. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) möchte Rechtsanwälten künftig mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen einräumen.
Laut einem Eckpunktepapier des BMJV zur Reform des anwaltlichen Berufsrechts sollen Anwälte demnach auch mit Ärzten oder Apothekern zusammenarbeiten dürfen.
Sinnvoll könnte eine Zusammenarbeit zum Beispiel in der Konstellation sein, in der ein Patientenanwalt mit einem Arzt zusammenarbeitet, der medizinische Gutachten erstellt. (ato)