Sicherheitsverstoß ist kein Kündigungsgrund
FRANKFURT AM MAIN(dpa). Ein einmaliger Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien eines Betriebs rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts hervor. Die Richter gaben der Klage einer Flugbegleiterin gegen eine Airline statt und erklärten die fristlose Entlassung für nichtig.
Az.: 17 Sa 45/09