Gericht: Keine Steuerersparnis mit Luftbuchungen

Nein, sagte ein Gericht, als ein Chefarzt Scheingeschäfte mit seiner Frau steuerlich geltend machen wollte.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF (mwo). Verträge mit dem Ehepartner können helfen, Steuern zu sparen. Doch nur Vertragsbedingungen, die "dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen", muss das Finanzamt anerkennen, betonte das Finanzgericht Düsseldorf.

Gemeinsam hatten ein Chefarzt und seine Frau ein Grundstück gekauft und dort ihr Eigenheim gebaut. Einen Anbau von 74 Quadratmetern finanzierte der Mann alleine und vermietete ihn als Praxisräume an seine in sehr geringem Umfang als Psychotherapeutin tätige Ehefrau.

Dank Abschreibungen und geringer Miete von 420 Euro monatlich machte er 2003 insgesamt 9754 Euro Verlust aus der Vermietung geltend. Bei seiner Frau standen Betriebseinnahmen von 145 Euro Betriebsausgaben von 10 517 Euro gegenüber, davon fast die Hälfte Mietkosten. Damit die Therapeutin die Miete überhaupt bezahlen konnte, überwies ihr Mann das Geld in unregelmäßigen Abständen über Dreiecksbuchungen bei verschiedenen Banken an sie zurück.

Das Finanzamt erkannte weder die Mietzahlungen als Betriebsausgaben der Frau, noch die Miet-Verluste des Mannes an. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied: Der Mietvertrag habe nicht einmal Angaben zu Adresse und Größe der Praxisräume enthalten. Vor allem aber belegten die Buchungen, dass der Mietvertrag offenbar nur ein Scheingeschäft gewesen sei.

1 K 292/09 E

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen