Gericht: Keine Steuerersparnis mit Luftbuchungen
Nein, sagte ein Gericht, als ein Chefarzt Scheingeschäfte mit seiner Frau steuerlich geltend machen wollte.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF (mwo). Verträge mit dem Ehepartner können helfen, Steuern zu sparen. Doch nur Vertragsbedingungen, die "dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen", muss das Finanzamt anerkennen, betonte das Finanzgericht Düsseldorf.
Gemeinsam hatten ein Chefarzt und seine Frau ein Grundstück gekauft und dort ihr Eigenheim gebaut. Einen Anbau von 74 Quadratmetern finanzierte der Mann alleine und vermietete ihn als Praxisräume an seine in sehr geringem Umfang als Psychotherapeutin tätige Ehefrau.
Dank Abschreibungen und geringer Miete von 420 Euro monatlich machte er 2003 insgesamt 9754 Euro Verlust aus der Vermietung geltend. Bei seiner Frau standen Betriebseinnahmen von 145 Euro Betriebsausgaben von 10 517 Euro gegenüber, davon fast die Hälfte Mietkosten. Damit die Therapeutin die Miete überhaupt bezahlen konnte, überwies ihr Mann das Geld in unregelmäßigen Abständen über Dreiecksbuchungen bei verschiedenen Banken an sie zurück.
Das Finanzamt erkannte weder die Mietzahlungen als Betriebsausgaben der Frau, noch die Miet-Verluste des Mannes an. Zu Recht, wie das Finanzgericht entschied: Der Mietvertrag habe nicht einmal Angaben zu Adresse und Größe der Praxisräume enthalten. Vor allem aber belegten die Buchungen, dass der Mietvertrag offenbar nur ein Scheingeschäft gewesen sei.
1 K 292/09 E