Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit von Verteilungsvertrag

STUTTGART (juk). Dass der frühere Honorarverteilungsvertrag in Baden-Württemberg rechtswidrig ist, das hat das Landessozialgericht in Stuttgart bestätigt.

Veröffentlicht:

Konkret geht es um den Honorarverteilungsvertrag (HVV) aus dem zweiten Quartal des Jahres 2005. Gegen ihn hat Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von Medi Baden-Württemberg, geklagt, weil er weder Regelleistungsvolumina noch feste Punktwerte enthielt. Eine gesetzliche Vorgabe, die von der KV "übrigens bis heute nicht umgesetzt worden" sei, heißt es in einer Mitteilung von Medi.

Wie zuvor schon das Sozialgericht urteilte auch das Landessozialgericht, dass die vom Gesetzgeber für die HVV gemachten Vorgaben so eindeutig seien, dass die KV davon nicht hätte abweichen dürfen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Joachim Steck, dem Vertreter von Baumgärtner, wurde die Revision zum Bundessozialgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. "Nun liegt es an der KV, ob sie weiterklagt oder sich um eine Nachschusspflicht der Kassen bemüht", heißt es in der Mitteilung.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer