Volle Probezeit trotz Vorpraktikums
DUISBURG (ava). Ein Praktikum vor Beschäftigungsbeginn verkürzt nicht die vertragliche Probezeit nach der Einstellung. Das entschied das Arbeitsgericht Duisburg. Die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden ab, dem innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt wurde. Er berief sich jedoch darauf, dass er vor Ausbildungsbeginn bereits ein Praktikum bei seinem Arbeitgeber absolviert habe.
Vor Gericht ging diese Rechnung jedoch nicht auf. Da das Praktikum einen anderen Inhalt als ein Ausbildungsverhältnis habe, bestünden auch die wechselseitigen Pflichten von Arbeitgeber und Auszubildendem während des Praktikums noch nicht. Entsprechend beginne die Probezeit erst mit Ausbildungsbeginn.
Az.: 1 Ca 3082/08