Direkt zum Inhaltsbereich

Volle Probezeit trotz Vorpraktikums

Veröffentlicht:

DUISBURG (ava). Ein Praktikum vor Beschäftigungsbeginn verkürzt nicht die vertragliche Probezeit nach der Einstellung. Das entschied das Arbeitsgericht Duisburg. Die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden ab, dem innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt wurde. Er berief sich jedoch darauf, dass er vor Ausbildungsbeginn bereits ein Praktikum bei seinem Arbeitgeber absolviert habe.

Vor Gericht ging diese Rechnung jedoch nicht auf. Da das Praktikum einen anderen Inhalt als ein Ausbildungsverhältnis habe, bestünden auch die wechselseitigen Pflichten von Arbeitgeber und Auszubildendem während des Praktikums noch nicht. Entsprechend beginne die Probezeit erst mit Ausbildungsbeginn.

Az.: 1 Ca 3082/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASS und P2Y12-Inhibitoren

So geht die Plättchenhemmer-Therapie in der Praxis!

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

Lesetipps
Eine Ärztin tropft Allergielösung auf den präparierten Unterarm einer Patientin für den Pricktest.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Allergiediagnostik: Dos und Don’ts für die Hausarztpraxis

Nahaufnahmes eines Arzt der mit einem Blutdruckmessgerät den Blutdruck des Patienten misst.

© wutzkoh / stock.adobe.com

QUADRO-Daten

Behandlungsresistente Hypertonie: Vier-in-Eins-Kapsel schlägt Dreier-Einzelkombi