Ärzte Zeitung, 02.09.2009
Lange Wartezeiten schaffen neue Konkurrenz
BSG sieht Grund für Sonderbedarfszulassung
KASSEL (mwo). Ärzte, die gesetzlich Versicherte allzu
lange auf einen Termin warten lassen, schaffen sich damit indirekt neue
Konkurrenz. Denn lange Wartezeiten rechtfertigen eine
Sonderbedarfszulassung für weitere Kollegen, urteilte am Mittwoch
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Der Berufungsausschuss Nordrhein hatte eine Kardiologin in Neuss
wegen Sonderbedarfs zugelassen; abgesehen von offenkundig akuten
Fällen gebe es Wartezeiten von über zwei Monaten. Dies
hätten neben einzelnen Versicherten auch mehrere Krankenkassen
bestätigt. Dagegen klagte die KV: Der letztlich nur "gefühlte
Bedarf" sei nicht wirklich nachgewiesen.
Das BSG entschied jetzt, dass überlange Wartezeiten ein
"sachgerechtes Kriterium" sind, um einen Sonderbedarf zu begründen
- selbst dann, wenn rechnerisch eine Überversorgung besteht. Die
Grenze von zwei Monaten als Wartezeit auf einen Termin liegt nach
Ansicht der Richter im Rahmen des Beurteilungsspielraums der
Zulassungsgremien.
Im konkreten Fall habe der Berufungsausschuss die Wartezeiten jedoch
nicht ausreichend ermittelt; dies soll er noch nachholen. So seien in
der Regel sämtliche relevanten Ärzte zu befragen. Die
Krankenkassen seien gehalten, "substanziiert vorzutragen, in welchem
Umfang sich ihre Versicherten über zu lange Wartezeiten beschwert
haben". Im Zweifel habe sich die Entscheidung "an den Belangen der
Versicherten auszurichten". Der GKV-Spitzenverband forderte die
Versicherten auf, sich bei langen Wartezeiten an ihre Kasse zu wenden.
"Viele Kassen haben ein Beschwerdemanagement eingerichtet", so
Sprecherin Ann Marini.
Az.: B 6 KA 21/08 R

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