Lange Wartezeiten schaffen neue Konkurrenz

KASSEL (mwo). Ärzte, die gesetzlich Versicherte allzu lange auf einen Termin warten lassen, schaffen sich damit indirekt neue Konkurrenz. Denn lange Wartezeiten rechtfertigen eine Sonderbedarfszulassung für weitere Kollegen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

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Der Berufungsausschuss Nordrhein hatte eine Kardiologin in Neuss wegen Sonderbedarfs zugelassen; abgesehen von offenkundig akuten Fällen gebe es Wartezeiten von über zwei Monaten. Dies hätten neben einzelnen Versicherten auch mehrere Krankenkassen bestätigt. Dagegen klagte die KV: Der letztlich nur "gefühlte Bedarf" sei nicht wirklich nachgewiesen.

Das BSG entschied jetzt, dass überlange Wartezeiten ein "sachgerechtes Kriterium" sind, um einen Sonderbedarf zu begründen - selbst dann, wenn rechnerisch eine Überversorgung besteht. Die Grenze von zwei Monaten als Wartezeit auf einen Termin liegt nach Ansicht der Richter im Rahmen des Beurteilungsspielraums der Zulassungsgremien.

Im konkreten Fall habe der Berufungsausschuss die Wartezeiten jedoch nicht ausreichend ermittelt; dies soll er noch nachholen. So seien in der Regel sämtliche relevanten Ärzte zu befragen. Die Krankenkassen seien gehalten, "substanziiert vorzutragen, in welchem Umfang sich ihre Versicherten über zu lange Wartezeiten beschwert haben". Im Zweifel habe sich die Entscheidung "an den Belangen der Versicherten auszurichten". Der GKV-Spitzenverband forderte die Versicherten auf, sich bei langen Wartezeiten an ihre Kasse zu wenden. "Viele Kassen haben ein Beschwerdemanagement eingerichtet", so Sprecherin Ann Marini.

Az.: B 6 KA 21/08 R

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