Krankenkasse muss Therapierad zahlen
DARMSTADT (dpa). Behinderte erhalten von ihrer Kasse ein Therapierad, wenn sie damit dem Verlust der Gehfähigkeit vorbeugen können. Das Landessozialgericht Hessen verpflichtete die Kasse einer 44-Jährigen zur Kostenübernahme.
Das Dreirad der Frau war nicht mehr brauchbar, sie wollte ein neues. Die Frau argumentierte, das Rad ergänze die Krankengymnastik - zu recht, so das Gericht.
Az.: L 8 KR 311/08