Titel "Oberarzt" nicht maßgeblich für Tarifgehalt

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). In welche Tarifgruppe ein Oberarzt einzuordnen ist, hängt nicht vom Titel "Oberarzt", sondern ausschließlich von den ihm übertragenen Aufgaben und seiner Verantwortung ab. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Oberarzt im Sinne des Tarifvertrages sind demnach Ärzte, denen "die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist". Geklagt hatte ein Oberarzt eines städtischen Klinikums, der rückwirkend von Tarifstufe 3 in die Stufe 2 gruppiert werden wollte, weil er bereits bei seiner Einstellung oberärztliche Aufgaben übernommen habe. Das Klinikum hatte das bestritten.

6 AZR 357/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Forscher vermuten Bezug zu Exazerbationen

Vorsicht mit Gabapentinoiden bei Asthma-Patienten

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Lesetipps
Symbolhafte Darstellung von Gallensteinen

© Orawan / stock.adobe.com

Cholezystitis, Choledocholithiasis, Cholangitis

Diagnostik von Gallensteinen: So gehen Sie vor