TIPP DES TAGES
Verkaufspreis ist ausschlaggebend
In einem Nachlassstreit zählt der Verkaufspreis und nicht ein Verkehrswertgutachten. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Grundstück zu einem Preis veräußert wird, der unter oder über dem durch einen Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt.
Es lohnt sich daher nicht, als Erbe mit einem Gutachten gegen tatsächlich erzielte Immobilienpreise vorzugehen. Anders sieht der Fall allerdings aus, wenn der Verwalter/ andere Erbe Grundstücke oder Gebäude absichtlich verwahrlosen lässt.
Az.: IV ZR 124/09