Approbation kann bereits vor Urteil ruhen

KÖLN (mwo). Einem Arzt aus Bonn wird von den Behörden vorgeworfen, mehrere Suchtpatienten nicht den Vorschriften entsprechend behandelt zu haben.

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Er soll mehrfach Patienten die Ersatzdroge Methadon rechtswidrig mit nach Hause gegeben haben. Ihm wurde jetzt die Approbation vorübergehend entzogen, da wegen ärztlicher Pflichtverstöße ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Die Behörden müssen nicht unbedingt eine Verurteilung abwarten, heißt es in einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Arzt Anklage vor dem Landgericht Bonn erhoben. Als zuständige Behörde ordnete die Bezirksregierung Köln das Ruhen der Approbation an.

Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die Behörden müssten nicht ein Urteil abwarten, entschied das VG Köln. Sie dürften vielmehr schon dann handeln, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Angesichts des Umfangs der Verstöße sei zudem im konkreten Fall auch "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Verurteilung auszugehen.

Az.: 7 K 7253/10

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