Approbation kann bereits vor Urteil ruhen

KÖLN (mwo). Einem Arzt aus Bonn wird von den Behörden vorgeworfen, mehrere Suchtpatienten nicht den Vorschriften entsprechend behandelt zu haben.

Veröffentlicht:

Er soll mehrfach Patienten die Ersatzdroge Methadon rechtswidrig mit nach Hause gegeben haben. Ihm wurde jetzt die Approbation vorübergehend entzogen, da wegen ärztlicher Pflichtverstöße ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Die Behörden müssen nicht unbedingt eine Verurteilung abwarten, heißt es in einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Arzt Anklage vor dem Landgericht Bonn erhoben. Als zuständige Behörde ordnete die Bezirksregierung Köln das Ruhen der Approbation an.

Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die Behörden müssten nicht ein Urteil abwarten, entschied das VG Köln. Sie dürften vielmehr schon dann handeln, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Angesichts des Umfangs der Verstöße sei zudem im konkreten Fall auch "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von einer Verurteilung auszugehen.

Az.: 7 K 7253/10

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?