Mobilfunkanbieter muss Kostenrisiko ausweisen
BERLIN (dpa). Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden bei einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung auf das Risiko hoher Kosten hinweisen.
Veröffentlicht:Das Berliner Kammergericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts. Dieses hatte die Klage eines Anbieters zurück gewiesen, der Telefongebühren von 14.698 Euro verlangte.
Dem Kunden wurden auf dem Prepaid-Konto nach Verbrauch der Vorauszahlung immer wieder zehn Euro gutgeschrieben.