Mistelextrakt
BSG bekräftigt OTC-Liste
KASSEL. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bleiben zu weiten Teilen von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Danach unterliegen auch die "besonderen Therapierichtungen" und auch bei schweren Krankheiten dem gesetzlichen Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, soweit die OTC-Liste keine Ausnahme vorsieht. Konkret lehnte das BSG die Kostenerstattung für die kurative Behandlung einer Krebspatientin mit einem anthroposophischen Mistelpräparat ab.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat zwar Wirkstoffextrakte der Mistel in die OTC-Liste rezeptfreier Medikamente aufgenommen, die die Kassen bezahlen - allerdings nur für die palliative Therapie, weil diese Mittel auch nur für die palliative Therapie zugelassen sind.
Anthroposophische Mistelextrakte enthalten alle Stoffe der Pflanze und sind auch für die begleitende Heilbehandlung zugelassen.
Die für die Schulmedizin geschaffenen Regelungen schlagen auch auf die anthroposophische Misteltherapie durch, urteilte nun das BSG.
Das Präparat sei nicht verschreibungspflichtig und die vom GBA beschlossene Ausnahme gelte nicht für die hier geleistete adjuvante und kurative Therapie. (mwo)
Az.: B 1 KR 30/15 R