BAG

Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ungültig

Veröffentlicht:

ERFURT. Wenn ein angestellter Arzt oder eine MFA nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses nicht sofort bei der Konkurrenz einsteigen soll, setzt dies die Zusicherung einer Karenzentschädigung durch den Arbeitgeber voraus. Andernfalls ist eine entsprechende Vereinbarung insgesamt nichtig, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Umgekehrt kann dann aber auch der Arbeitnehmer keine Rechte daraus ableiten, beispielsweise um eine Karenzentschädigung einzuklagen. (mwo)

Lesen Sie später mehr zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Web und in der App.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?