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BAG

Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ungültig

Veröffentlicht:

ERFURT. Wenn ein angestellter Arzt oder eine MFA nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses nicht sofort bei der Konkurrenz einsteigen soll, setzt dies die Zusicherung einer Karenzentschädigung durch den Arbeitgeber voraus. Andernfalls ist eine entsprechende Vereinbarung insgesamt nichtig, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Umgekehrt kann dann aber auch der Arbeitnehmer keine Rechte daraus ableiten, beispielsweise um eine Karenzentschädigung einzuklagen. (mwo)

Lesen Sie später mehr zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Web und in der App.

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