Lasik-Op

Private Kasse muss zahlen

Wann Fehlsichtigkeit eine Krankheit ist, entscheidet in der PKV nicht medizinischer Sachverstand, sondern das Verständnis des Versicherungsnehmers.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Private Kassen müssen das Augenlasern bezahlen, wenn eine Fehlsichtigkeit das Lesen und Autofahren deutlich beeinträchtigt. So befand jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 533/15). In dem konkreten Fall hatte sich eine kurzsichtige Frau aus Baden-Württemberg einer sogenannte Lasik-Operation unterzogen. Sie hatte zuvor minus 3,0 und minus 2,75 Dioptrien. Die Kosten der Behandlung in Höhe von 3500 Euro forderte sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die lehnte das ab.

Die Versicherungsbedingungen entsprachen den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer, wonach Versicherungsfall "die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen" ist. Ein vom Amtsgericht Heidelberg beauftragter Gutachter erklärte, von einer "Krankheit" könne hier nicht gesprochen werden. Eine gewisse Fehlsichtigkeit sei in mittlerem und höherem Alter völlig normal. Von einem krankhaften Zustand der Augen werde nach internationalen Standards erst ab minus 6,0 Dioptrien gesprochen. Amts- und Landgericht Heidelberg wiesen die Klage daher ab.

Der Bundesgerichtshof hob diese Urteile nun aber auf und gab der Klägerin recht. Zur Begründung betonten die Karlsruher Richter, "das Verständnis in medizinischen Fachkreisen" sei hier nicht der Maßstab. Vielmehr komme es "auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an". Dieser gehe aber davon aus, "dass zum Normalzustand der Sehfähigkeit ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr gehört". Wenn diese Fähigkeiten deutlich beeinträchtigt sind, würden Versicherungsnehmer daher auch davon ausgehen, dass eine Krankheit vorliegt.

Auf eine Brille oder auf Kontaktlinsen könnten die Versicherer aber nicht verweisen, betonte der BGH. Es sei zwar üblich, Sehhilfen zu tragen. Diese seien aber keine Heilbehandlung, sondern "lediglich Hilfsmittel". Und: Die Versicherungsbedingungen machten die Kostenerstattung für eine notwendige Heilbehandlung an keiner Stelle davon abhängig, ob der Versicherungsnehmer stattdessen auch auf Hilfsmittel zurückgreifen könnte. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

© Science Photo Library / ALAN FROHLICHSTEIN

Zulassungserweiterung für VEGF-Inhibitor bei Makulaödem infolge eines RVV

Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bayer Vital GmbH, Leverkusen
IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

© Roche

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Anzeige der Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Prof. Dr. Ralf Dechend (links), Prof. Dr. Armin Wolf (Mitte), Prof. Dr. Nicolas Feltgen (rechts)

© [M] Claus Uhlendorf; Privat; Privat; Vicu9 / Getty Images / iStock; koolsabuy / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

RVV: Interdisziplinär gegen Sehverlust, Herzinfarkt und Schlaganfall kämpfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen