Urteil

Mehr Zeit für Steuer-Einspruch

Veröffentlicht:

STUTTGART. Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sollen Steuerpflichtige für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid mehr Zeit haben. Entgegen der bisherigen Praxis komme es zur Wahrung der Monatsfrist auf den Absendetag und nicht auf den Eingang beim Finanzamt an, entschied das Gericht jetzt (Az.: 3 K 3046/14). Zur Begründung stütze es sich auf Wortlaut, Zusammenhang und Zweck der entsprechenden Vorschriften. Das Gesetz verlange eine fristgerechte "Übermittlung". Dabei gebiete das Grundgesetz eine bürgerfreundliche Auslegung. "Übermittelt" sei der Einspruch daher bereits mit der Absendung. Das Finanzamt hat hiergegen bereits Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASCO-Jahrestagung

Brustkrebs-Prävention wird neu gedacht

Lesetipps
Die Erwartung bei vielen ist hoch, dass die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten vor Erkrankungen schützen bzw. deren Verlauf lindern könnte. Allerdings lassen sich aus Beobachtungsstudien offenbar keine Kausalzusammenhänge ableiten. 

© Ben / stock.adobe.com / generated AI

Gastbeitrag

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D: Viel hilft nicht immer viel

„Man kann viel tun, aber nicht zum Nulltarif!“, sagt Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth zum Thema Hitzeschutz.

© Jens Schicke, Berlin

Interview mit Hausärzteverbands-Chefin

Nicola Buhlinger-Göpfarth: Das sollten Hausarztpraxen in Hitzewellen beachten