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Urteil

Smartphone für Neunjährige nicht generell schädlich

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FRANKFURT/MAIN. Ein eigenes Smartphone stellt für neunjährige Kinder noch keine generelle Kindeswohlgefährdung dar. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Schädigung darf ein Familiengericht nicht die Wegnahme des Smartphones verlangen, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zu einem Sorgerechtsstreit (Az.: 2 UF 41/18).

Die vom Amtsgericht Bad Hersfeld angeordnete Auflage greife unzulässig in das Erziehungsrecht der Eltern ein, so die Frankfurter Richter. Das Amtsgericht hatte wegen des möglichen Zugangs zu jugendgefährdenden Internet-Inhalten eine Kindeswohlgefährdung befürchtet. Die Mutter sollte dem Kind erst ab zwölf Jahren ein Smartphone erlauben. (fl)

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