Urteil

Haftstrafe für Vertuschung eines Fehlers

Nach dem Tod eines Patienten werden drei Pfleger zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

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LANDSHUT. Im Prozess um eine folgenschwere Verwechslung von Medikamenten sind drei Altenpfleger wegen versuchten Mordes vom Landgericht Landshut zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Gericht legte ihnen zu Last, den Fehler vertuscht und nicht gehandelt zu haben.

Eine 61 Jahre alte Pflegerin muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Eine 47-jährige Frau und ein 38-jähriger Mann erhielten Bewährungsstrafen über ein Jahr und neun Monate, beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate. Die höchste Strafe bekam damit nicht die Pflegerin, die die Arznei vertauscht hatte, sondern ihre Chefin.

Den Ermittlungen nach hatte die Pflegerin im Mai 2016 einem 65-jährigen Bewohner eines Pflegeheimes im Landkreis Dingolfing-Landau versehentlich falsche Medikamente verabreicht. Der Mann starb eine Woche später. Die Vorgesetzte der Beschuldigten und ein weiterer Pfleger hatten demnach von der Verwechslung gewusst, aber nichts unternommen.

Laut Staatsanwalt sei das entscheidende Strafbare das „Nicht-Handeln“ gewesen. Statt die Verwechslung der Medikamente sofort zu dokumentieren und einen Arzt hinzuzuziehen, hätten die Angeklagten versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Zu Beginn des Prozesses war ein Brief der Pflegerin verlesen worden, die die falschen Medikamente verabreicht haben soll. Darin gestand sie ihre Schuld ein und berichtete, die Tablettenschälchen verwechselt zu haben. Die Frau gab zudem an, sie habe den Vorfall melden wollen, jedoch habe ihre Vorgesetzte sie davon abgehalten.

Diese schilderte laut Ermittlungsprotokoll, sie habe die Kollegin, die erst seit Kurzem in dem Pflegeheim beschäftigt gewesen sei, nicht wieder verlieren wollen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. (sct)

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