Health Claims

Werbung für „Anti Hangover Drink“ verboten

Ein Gericht stuft Alkoholkater als Krankheit ein und setzt enge Werberegeln für Lebensmittelhersteller.

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Ein Alkoholkater ist eine Krankheit. Nahrungsergänzungsmittel dürfen daher nicht mit dem Versprechen beworben werden, sie würden gegen den „Hangover“ helfen, wie jetzt das das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied.

Eine Mainzer Vertriebsfirma Konkret bewarb eine trinkfertige Mischung als „Anti Hangover Shot“ und einen Pulverstick als „Anti Hangover Drink“. Die Nahrungsergänzungsmittel enthalten Antioxidantien, Elektrolyte und Vitamine und sollen laut Werbeaussagen gegen Kater helfen.

Gegen diese Werbung klagte ein Wettbewerbsverein. Das OLG Frankfurt gab der Klage nun im Wesentlichen statt.

Zur Begründung verwies das Gericht auf die strengen Regeln für gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel. Diese ist nach Lebensmittelinformationsverordnung nicht erlaubt. Hier handele es sich um solche gesundheitsbezogene Werbeaussagen, betonte das OLG.

Denn ein Kater sei eine Krankheit. Dass die Symptome wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen in der Regel auch ohne ärztliche Behandlung von selbst vorbeigehen, spiele keine Rolle. Denn auch eine „vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers“ falle unter den Begriff der Krankheit.

Für den Kater nach übermäßigem Alkoholkonsum gebe es auch einen medizinischen Fachbegriff: „Veisalgia“. Im Interesse eines möglichst wirksamen Gesundheitsschutzes sei der Begriff weit auszulegen. Die Vertriebsfirma könne sich laut OLG auch nicht drauf berufen, dass ihre Werbung eine zulässige gesundheitsbezogene Angabe in Form eines nach dem Anhang der Health Claim-VO genehmigten Claims darstelle. Der von ihr in Bezug genommene Claim habe mit der geschilderten Katersymptomatik nichts zu tun.

Für die gesundheitsbezogenen Aussagen, die „Anti-Hangover“-Produkte seien zur Behandlung der Symptome eines Alkoholkaters geeignet oder könnten einem Kater vorbeugen, fehle die Zulassung. (mwo)

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 U 114/18

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System