Skonti-Urteil
Großhandel warnt vor Lieferausfällen
Der Großhandelsverband Phagro sieht die kostendeckende Distribution niedrigpreisiger Arzneimittel in Gefahr. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert.
Veröffentlicht:BERLIN. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Skonti und Rabatten des Pharmagroßhandels an die Apotheken, lässt beim Branchenverband Phagro die Alarmglocken schrillen. Das Urteil öffne "einem ungleichen Wettbewerb Tür und Tor", heißt es. Hinter dieser etwas vagen Formulierung steht die Befürchtung, dass insbesondere vollversorgende Großhändler dem jetzt erwartungsgemäß anziehenden Konditionendruck der großen Apotheker-Einkaufsgemeinschaften nicht lange werden standhalten können.
Wie berichtet, hatte der BGH sowohl die variable Großhandelsspanne als auch den fixen Zuschlag von 70 Cent je Packung für Rabatte an die Apotheken freigegeben. Das seit 2012 geltende Packungs-Fixum, erinnert der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper, sei aber eigens zu dem Zweck eingeführt worden, "dass auch niedrigpreisige Arzneimittel kostendeckend distribuiert werden können". Nur so sei der Großhandel in der Lage, seinem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag flächendeckend nachzukommen, ohne draufzuzahlen. Ohne Vollversorger, "die schnell liefern, was nachgefragt wird", könnten auch die Apotheken "ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen", ergänzt Phagro-Sprecherin Bernadette Sickendiek. Eine Apotheke verfüge im Schnitt über 6000 bis 8000 Lagerpositionen, ein vollversorgender Grossist über 80.000 bis 100.000. Das BGH-Urteil, so Sickendiek, begünstige "Rosinenpickerei mit Schnelldrehern". Trümper fordert deshalb die Regierung zur "Schadensbegrenzung" auf. Der Gesetzgeber solle "umgehend klarstellen, dass der Festzuschlag von 70 Cent in der Arzneimittelpreisverordnung nicht rabattierfähig ist".
Da die Arzneimittelpreisverordnung in der Hoheit des Wirtschaftsministeriums liegt, müsste dazu nicht mal die Regierungsneubildung abgewartet werden. (cw)