Pflege 2017

MDK schöpft aus den Taschen der Ärzte

Hausärzte profitieren von den neuen gesetzlichen Regeln zur Pflegeversicherung. Wo es dennoch in der Praxis hakt, zeigte sich bei der practica in Bad Orb.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:

BAD ORB. Die Reform der Pflegeversicherung hat vielfältige Rückwirkungen in der Praxis. Eine deutliche Erleichterung für Hausärzte ist es beispielsweise, dass insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen nun einen besseren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, sagte Dr. Mélanie Daffner, selbst Allgemeinärztin, vom Fachbereich Geriatrie und Rehabilitation beim MDK Bayern.

Zudem müsse der Arzt nicht mehr so sehr zwischen körperlich bedingten Beeinträchtigungen einerseits und kognitiven Einschränkungen andererseits unterscheiden, weil diese für die Bewertung der Pflegegrade nicht mehr so entscheidend seien, so Daffner beim practica-Workshop "Neue Pflegebedürftigkeit: Was bedeutet das für mich als Hausarzt?".

Zählung der Pflegeminuten ist passé

Künftig komme es ausschließlich darauf an, ob eine Patientin eine Aktivität in der Regel (eher) selbstständig oder (eher) unselbstständig durchführen oder steuern kann. Daffner: "Das neue Verfahren ist daher einfach strukturiert und verzichtet auf das bisher so umstrittene Zählen von Pflegeminuten."

Bereits die nächste Einschätzung der MDK-Ärztin blieb aber nicht unwidersprochen. Laut Daffner führt das neue Begutachtungsverfahren zu einer ganzheitlichen Bewertung des Pflegebedürftigen. Das sahen viele Teilnehmer des Workshops anders.

Zum einen stellten die Hausärzte immer wieder fest, dass sich viele geriatrische Patienten bei der Begutachtung immer besser darstellen als ihre Fähigkeiten tatsächlich noch sind: "Viele alte Menschen wollen sich einfach keine Blöße geben", sagte einer der Seminarteilnehmer.

Faktor Mobilität zu gering gewichtet

Hinzu komme: Patienten mit einem nur noch geringen Grad an Selbstständigkeit und einer stark reduzierten Restmobilität, die eigentlich Pflegegrad 4 oder 5 erhalten müssten, würden ebenfalls vom MDK oft falsch eingestuft. Im Alltag müssten dann die Angehörigen diese Fehlbeurteilungen mit einem höheren Pflegeengagement ausgleichen.

Überhaupt schieden sich die Geister gerade bei der Mobilität, wobei Mélanie Daffner manche Einwände der Allgemeinärzte teilen konnte. Zum einen äußerten die Teilnehmer ihr Unverständnis darüber, dass der Faktor Mobilität bei den Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit als Modul nur noch mit 10 Prozent gewichtet wird. "Viel zu wenig", so die übereinstimmende Meinung der Hausärzte.

Auch Mélanie Daffner gab zu bedenken, dass im Vergleich dazu die Behandlungspflege (Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen) mit einem Gewichtungsanteil von 20 Prozent möglicherweise überbewertet ist.

Zudem werde der Grad der Mobilität ausschließlich zu Hause festgestellt, einem Ort, der pflegebedürftigen Menschen vertraut ist. Die Mobilitätspotenziale außerhalb der vier Wände gehen dagegen nicht in die Bewertung mit ein, was praxisfern und damit kaum alltagstauglich sei.

Wissen der Ärzte bleibt außen vor

Für viele Ärzte ist auch völlig unverständlich, dass ihre Einschätzung und ihr Wissen über den alten Patienten bei der Begutachtung außen vor bleiben.

Um den Grad der Selbstständigkeit eines alten Menschen beurteilen zu können, wären gerade Hausärzte, die multimorbide geriatrische Patienten bereits über eine sehr lange Zeit begleiten, wichtige Informanten für die Begutachter des MDK. Andererseits könnten Hausärzte beim bestehenden System gar nicht die Zeit aufbringen, die für solche Beurteilungen notwendig wären.

Mehr Zeit bräuchten Hausärzte auch, um ihre unterstützungsbedürftigen Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen, hieß es in Bad Orb. Oftmals dauerten die Bewilligungsprozesse viel zu lange. Wenn sich beispielsweise der Zustand eines palliativ versorgten Krebspatienten rasch verschlechtert, benötige dieser umgehend ein adäquates Pflegebett. Ein Allgemeinarzt brachte das Dilemma auf den Punkt: "Das Pflegebett wird häufig erst dann bewilligt, wenn der Patient bereits tot ist."

Hier hatte Mélanie Daffner aber einen guten Praxistipp parat: Oftmals sei es viel besser, bei nicht bewilligten Maßnahmen einen Neuantrag zu stellen, als lange Zeit das Widerspruchsverfahren abzuwarten.

Eine große Sorge teilten am Ende jedoch alle Teilnehmer des Seminars: Zur Bewilligung von Hilfsmitteln und zu medizinischen Empfehlungen im Bereich der Prävention kann der Medizinische Dienst gegenüber der Pflegekasse seit diesem Jahr konkrete Empfehlungen, die im Begutachtungsformular auch dokumentiert werden, abgeben.

"Das erhöht den Budgetdruck auf die Ärzte enorm, weil der MDK nun aus den Taschen der Ärzte schöpft", stellte Professor Thomas Lichte, emeritierter Institutsdirektor für Allgemeinmedizin der Universität Magdeburg, fest.

Erhöhter Budgetdruck

Im Bereich der Prävention könnten daher nun zum Beispiel vermehrt Sturztrainings, Rückenschule, Gedächtnistraining, oder ambulante Heilmittel vom MDK empfohlen werden. Diese Leistungen wären dann primär gar nicht ärztlich veranlasst

 Lichte sieht für das Problem nur einen Ausweg: Solche vom MDK veranlassten Leistungen seien mit Ausnahmeziffern zu versehen, die das Budget der Ärzte nicht belasten.

Mélanie Daffner räumte abschließend ein, von den Ärzten genauso viel Neues erfahren zu haben, wie sie selbst weitergeben konnte. Sie sagte zu, die Wünsche an die verantwortlichen Stellen ihres Spitzenverbandes weiterzutragen.

Dazu zählte auch die Bitte der Hausärzte, über die Ergebnisse der Pflegebegutachtungen informiert zu werden. Schon ein Dreizeiler mit den wichtigsten Ergebnisse und Daten würde hierfür genügen.

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