Fernbehandlung
Hofmeister hebt Wert der Triage hervor
Welche Auswirkungen wird die Lockerung des Fernbehandlungsverbots auf den Versorgungsalltag haben? KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister sieht vor allem Vorteile in der Triage.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Beschluss des Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots in der Musterberufsordnung zieht Kreise. Die Frage, ob die Praxisorganisation umgestellt werden sollte, um Raum für Online-Sprechstunden zu schaffen, stellt sich zunächst noch nicht, weil – außer in Schleswig-Holstein – zunächst erst noch die Landesärztekammern am Zuge sind, die Lockerung umzusetzen, was die Delegierten in den VV zu beschließen haben.
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es allerdings bereits Planspiele, wie Fernbehandlung in Zukunft dafür genutzt werden könnte, die Patienten besser als bisher zu steuern.
Einen Vorteil von Fernkonsultationen sieht KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister darin, dass am Telefon oder via Internet eine Art Triage erfolgen kann. Nicht selten stelle sich heraus, dass der Anrufer keinen Arzt benötige und sich den Weg in die Praxis sparen könnte. "Diese Triage, Beratung, Beruhigung ist der eigentliche Mehrwert", betont der Allgemeinmediziner in einem Video-Interview der KBV.
Hofmeister verweist auf Erhebungen, wonach zehn bis fünfzehn Prozent der Patienten im Anschluss an eine Fernkonsultation keinen Arzt mehr aufsuchen müssten. Aber: "Die unmittelbare Arzt-Patienten-Beziehung wird weiterhin der Königsweg bleiben". Zudem seien Fernbehandlungen am Telefon oder über eine sichere Internetverbindung bereits heute schon erlaubt, wenn der Arzt den Patienten kenne.