Unternehmensskandale

Mehr Schutz für Hinweisgeber vor Vergeltung

Die EU-Staaten wollen Mindeststandards schaffen, um Whistleblowern in Firmen zu schützen.

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BRÜSSEL. Whistleblower in Unternehmen, wie sie zum Beispiel den Skandal um mutmaßlich gepanschte Krebsmedikamente in einer Apotheke in Bottrop aufdeckten, sollen nach dem Willen der EU-Staaten besser geschützt werden.

Sie einigten sich am Freitag in Brüssel auf EU-weite Mindeststandards für das Melden von Missständen im eigenen Unternehmen. Diese sollen bei Firmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern künftig in drei Schritten gelten.

Zunächst sollen sich die Whistleblower an Meldestellen im eigenen Unternehmen wenden, ehe sie ähnliche Einrichtungen in staatlichen Behörden nutzen können.

Beide müssen dem Hinweisgeber in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung geben. Geschieht dies nicht, kann der Whistleblower sich im dritten Schritt an die Öffentlichkeit – etwa an Journalisten – wenden.

In besonderen Fällen, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist, kann der Hinweisgeber seinen Fall sofort publik machen. Zudem sollen die Whistleblower vor der Vergeltung ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden.

Das Gesetz soll nach Ansicht der EU-Staaten etwa bei Verstößen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet werden.

Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln im April vorgeschlagen, weil die Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in der EU bislang uneinheitlich ausfallen.

Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europaparlament einigen. Durch Whistleblowing war auch der Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica aufgeflogen, im Zuge dessen mehrere MedTech-Unternehmen Facebook den Rücken kehrten. (dpa/maw)

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